
| Fachschaften |

Die Fachschaft MB besteht aus den gewählten studentischen Vertretern der Bereiche FT, FT+ und MB und freiwilligen Mitgliedern.
Unsere Aufgaben und Programmpunkte übr das Jahr sind:
Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg §25 Fakultätsrat Abs. 4
An den Fakultäten wird eine Fachschaft als studentischer Ausschuss des Fakultätsrats gebildet, die aus sechs Mitgliedern besteht. Die jeweiligen studentischen Fakultätsratsmitglieder gehören diesem als Amtsmitglieder an; die Wahl der weiteren Mitglieder regelt die Grundordnung. Die mit den meisten Stimmen gewählten studentischen Mitglieder sind Sprecher und stellvertretende
Sprecher dieses Ausschusses. Die Fachschaft nimmt die fakultätsbezogenen Studienangelegenheiten der Studierenden sowie die Aufgaben nach § 2 Abs. 3 auf Fakultätsebene wahr.